
Die neue Musterfassung der DGUV Vorschrift 2 bringt verschiedene Änderungen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung:
- mehr Möglichkeiten für digitale Betreuung
- neue Betreuungsoptionen für Betriebe bis 20 Beschäftigte
- einen einheitlichen 20-%-Mindestanteil in der Grundbetreuung
- eine aktualisierte Zuordnung der Wirtschaftszweige
Die neuen Möglichkeiten sind jedoch keine Einladung, Arbeitssicherheit „kleiner“zu machen.
Sie bieten vielmehr die Chance, Betreuung flexibler, sinnvoller und näher an der betrieblichen Praxis zu organisieren.
Entscheidend bleibt, dass die Betreuung zum Unternehmen, zu seinen Tätigkeiten und zu den tatsächlichen Gefährdungen passt.
Genau hier setzen wir an: Sicher – sinnvoll – angemessen.
Welche Themen aus der betrieblichen Praxis sollen wir als Nächstes verständlich erklären?
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