Der 20-%-Mindestanteil in der Grundbetreuung

Die Grundbetreuung wird gemeinsam durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärztin erbracht. Mit der neuen Musterfassung gilt grundsätzlich: Die frühere Sonderregelung für die Betreuungsgruppe III entfällt. Bislang galt dort ein Mindestumfang von 0,2 Stunden je Beschäftigten und Jahr für jede Profession. Die neue Regelung macht die Mindestaufteilung einheitlicher und nachvollziehbarer. Für […]