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fj-arbeitssicherheit.de

Die Musterfassung der DGUV Vorschrift 2 wurde überarbeitet. Sie regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  • neue Möglichkeiten für die digitale Betreuung
  • erweiterte Betreuungsmodelle für Betriebe bis 20 Beschäftigte
  • ein einheitlicher 20-%-Mindestanteil in der Grundbetreuung
  • eine überarbeitete Zuordnung der Wirtschaftszweige

In unserer siebenteiligen Reihe erklären wir die Änderungen Schritt für Schritt – verständlich, praxisnah und mit Blick auf die betriebliche Umsetzung.

Wichtig: Entscheidend ist immer, ob und in welcher Form die neue Vorschrift beim zuständigen Unfallversicherungsträger bereits in Kraft gesetzt wurde.

Welche Änderung ist für Ihr Unternehmen besonders interessant?

Nächste Woche: Digitale Betreuung – was ist künftig möglich?

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