
Die Musterfassung der DGUV Vorschrift 2 wurde überarbeitet. Sie regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen.
Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
- neue Möglichkeiten für die digitale Betreuung
- erweiterte Betreuungsmodelle für Betriebe bis 20 Beschäftigte
- ein einheitlicher 20-%-Mindestanteil in der Grundbetreuung
- eine überarbeitete Zuordnung der Wirtschaftszweige
In unserer siebenteiligen Reihe erklären wir die Änderungen Schritt für Schritt – verständlich, praxisnah und mit Blick auf die betriebliche Umsetzung.
Wichtig: Entscheidend ist immer, ob und in welcher Form die neue Vorschrift beim zuständigen Unfallversicherungsträger bereits in Kraft gesetzt wurde.
Welche Änderung ist für Ihr Unternehmen besonders interessant?