
Die neue DGUV Vorschrift 2 eröffnet mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Umso wichtiger ist eine belastbare Grundlage für die Entscheidung, welche Betreuung ein Unternehmen tatsächlich benötigt.
Ein zentraler Ausgangspunkt bleibt die Gefährdungsbeurteilung.
Zusätzlicher Beratungsbedarf kann beispielsweise entstehen durch:
- neue Arbeitsmittel oder Verfahren
- veränderte Tätigkeiten
- Umbauten und neue Arbeitsbereiche
- Unfälle oder besondere Ereignisse
- neue oder veränderte Gefährdungen
Gute Arbeitssicherheit bedeutet deshalb nicht nur, feste Termine und Einsatzzeiten zu erfüllen. Sie bedeutet, hinzuschauen, zu bewerten und dort zu unterstützen, wo es im Betrieb erforderlich ist.
Ist Ihre Gefährdungsbeurteilung noch auf dem aktuellen Stand?
Nächste Woche: Unser Fazit zur neuen DGUV Vorschrift 2.
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